Bürgeranwalt

Sa, 26.04.  |  18:00-18:57  |  ORF 2
Untertitel/VT  Rechtsmagazin
Kein Arbeitslosengeld für Mann mit Behinderung

Andreas H. arbeitete 14 Jahre lang in einer geschützten Werkstätte in Niederöster-reich. Dort baute er Rolltreppen zusammen. Im März 2023 wird er gekündigt. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer und des Sozialministeriumservice wird diese Kündigung überprüft, denn der 40jährige zählt zum Kreis der begünstigen Behinder-ten. Nach einem jahrelangen Verfahren erfolgt im Juli 2024 der Bescheid: die Kündi-gung sei rechtmäßig. Die Folgen dieser Entscheidung sind für Herrn H. existentiell bedrohlich, denn er hat zwischenzeitlich seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlo-ren. Und das Gehalt, das er für die Dauer des Verfahrens von der Werkstätte erhal-ten hat, muss er nun zurückzahlen, rund 38.000€. Kann die Volksanwaltschaft für ihn eine Lösung erreichen?


Nachgefragt Waisenpension - Hat die Ärztekammer den Bezug zu Unrecht ge-kürzt?

Herr H. ist 25 Jahre alt und studiert Veterinärmedizin in Wien. Er hat bis zu seinem 25. Geburtstag eine monatliche Halbwaisenpension der Niederösterreichischen Ärz-tekammer von rund 440 Euro bezogen. Laut dem Ärztegesetz steht die Waisenpen-sion aber bis zum 27. Lebensjahr zu, solange eine Berufsausbildung ausgeübt wird. Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer NÖ hat die Zahlung allerdings an den Erhalt der Familienbeihilfe gekoppelt, die spätestens mit dem 25. Lebensjahr ausläuft. Der Verfassungsgerichtshof hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob die Regelung der NÖ Ärztekammer gesetzwidrig ist. Wurde die Pensionszahlung an Herrn H. zu Unrecht eingestellt?


Unfallversicherung zahlt trotz Zusage nicht

Nach einem schweren Radunfall raten die Ärzte Herrn P. dringend zu einer Operati-on an der Schulter. Er meldet dies seiner Unfallversicherung und verlässt sich auf die mündliche Zusage seiner Betreuer, dass die Kosten übernommen werden. Er solle sich die beste Versorgung und das beste Spital aussuchen. Doch nach der Operation ist plötzlich alles anders. Weder Privatspital noch eine privatärztliche Versorgung sei-en im Paket der Donauversicherung inkludiert. Dies hätte dem Versicherten anhand der Polizze klar sein müssen. Herr P. sagt, dass er nun völlig unerwartet Kosten von über 5000 Euro selbst tragen müsse.

Nachgefragt: Was wurde aus den Gärten in Guntramsdorf?

Seit Jahrzehnten bewirtschaften die Mieterinnen und Mieter einer Wohnhausanlage in Guntramsdorf/NÖ ein Stück Garten. 2024 erfahren sie vom Eigentümer des Grundstücks, der Gemeinnützigen Wohnbau- und SiedlungsgesmbH "Neue Heimat", dass sie diese Gärten räumen müssen. Aus ihren naturnahen, wilden Gärten soll eine gesetzeskonforme Kleingarten-Anlage entstehen. Dazu müssen Bäume gefällt, Hütten abgerissen und Teiche zugeschüttet werden. Die Altpächterinnen und Pächter fragen sich: Muss Natur zerstört werden, um Natur wieder zu errichten? Bis Ende April haben sie Zeit, ihre Gärten quasi besenrein zu übergeben. Wir haben sie bei den letzten Abrissarbeiten besucht.



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