Am Schauplatz Gericht Konflikte am Gartenzaun

Fr, 27.06.  |  11:55-12:45  |  ORF 2
Untertitel/VT  Reportage
Die Sendungsmacher Peter Resetarits, Nora Zoglauer und Ludwig Gantner. Bild: Sender / Hans Leitner
Die Sendungsmacher Peter Resetarits, Nora Zoglauer und Ludwig Gantner. Bild: Sender / Hans Leitner
Hahn Kiki als Streitobjekt

Konzentriertes Arbeiten sei in seiner Anwaltskanzlei im niederösterreichischen Perchtoldsdorf schwierig, so Herr Mag. S. Denn am Nachbargrundstück werden acht Hühner und ein Hahn gehalten. Das ständige Krähen von Gockel "Kiki" sei eine unzumutbare Lärmbelastung. Mit den Nachbarn, dem Ehepaar S., wurde zunächst im Oktober 2024 eine Vereinbarung getroffen: Der betagte Kiki dürfe seinen Lebensabend im Garten verbringen, wenn kein anderer Hahn angeschafft wird. Doch dann schlüpfte im Dezember letzten Jahres ein weiterer Junghahn, dessen Krähen den Anwalt erneut so störte, dass dieser auf Unterlassung klagte. Der skurrile Nachbarschaftskonflikt um Kiki den Hahn wurde im März am Bezirksgericht Mödling ausgetragen.


Prozess um Gartenerde

Das Ehepaar M. kaufte ein Reihenhaus im niederösterreichischen Mauerbach - unter einer Bedingung: die Nachbarin wünsche sich, dass die alte hölzerne Hangsicherung des abschüssigen Gartens erneuert werde. Kein Problem, dachte sich Familie M., und baute auf ihrem Grundstück entlang des Zauns eine neue Betonmauer. "Als wir mit dem Bau der Mauer fertig waren, dachten wir, die Nachbarin fällt uns um den Hals. "Aber das Gegenteil war der Fall", erzählte Frau M. Das Ehepaar wurde von ihrer Nachbarin geklagt, es wäre durch den Mauerbau Erde auf ihr Grundstück geschüttet worden. Sind es ein paar "Erdbröserl", die durch den Zaun gerutscht sind, wie das Ehepaar sagt, oder doch eine Niveauerhöhung um 30 Zentimeter, wie es die Nachbarin beklagt? Der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, scheiterte. Nun trafen sich die Streitparteien im April beim Bezirksgericht Purkersdorf.


Baumisere vor Gericht

Ein junges Paar hat sich in Wien eine Dachgeschoßwohnung um rund 600.000 Euro gekauft. Doch bis heute (mehr als zwei Jahre nach der ursprünglich geplanten Übergabe) gibt es gravierende bauliche Mängel. Und vor allem: keine Teilfertigstellungsanzeige. Eigentlich dürfte das junge Paar hier gar nicht leben. Der Verkäufer und Errichter der Wohnung beteuerte immer wieder, alles in Ordnung bringen zu wollen. Doch geschehen sei wenig bis nichts. Jetzt ist die Causa gerichtsanhängig.


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