Am Schauplatz Gericht
Do, 05.06. | 21:05-22:00 | ORF 2
Reportage

Die Sendungsmacher Peter Resetarits, Nora Zoglauer und Ludwig Gantner. Bild: Sender / Hans Leitner
Frau X ist Miteigentümerin einer Wohnung in einer Anlage in Wien und hat in ihrem Eigengarten ein Schwimmbecken errichtet. Dafür hätte sie aber die Zustimmung sämtlicher anderen Miteigentümer einholen müssen, was sie nicht gemacht hat. Vor allem zwei Parteien, Herr und Frau R, denen in der Wohnhausanlage lediglich ein Kellerabteil gehört, drängen sehr auf einen Abriss des Pools und haben mittlerweile sogar ein rechtskräftiges Urteil gegen Frau X erwirkt. Von diesen beiden fühlt sich Frau X schikaniert, der Pool würde niemanden stören, alle unmittelbaren Nachbarn hätten zugestimmt. Nun soll der Pool abgerissen werden, obwohl rechtlich noch die Möglichkeit besteht, die fehlenden Zustimmungen von einem Gericht ersetzen zu lassen, das rasch entscheiden könnte. Trotzdem steht der Abriss unmittelbar bevor.
Diebstahl von Kaffeekapseln oder Missverständnis?
Der 81-jährige Herr E. aus Innsbruck wollte in einem Geschäft Kaffeekapseln umtauschen. Er ließ eine vorher gekaufte, nicht passende Packung da und wollte mit anderen, zu seiner Espressomaschine kompatiblen Kapseln den Shop verlassen. Ihm wurde Ladendiebstahl vorgeworfen, er rief selbst die Polizei an, wurde aber verhaftet und eingesperrt. Er sagt, man hätte ihn wie einen Schwerverbrecher behandelt. Er hätte sich völlig entkleiden müssen, er hätte gefroren und man hätte ihn etliche Stunden warten lassen. Er machte seinem Ärger durch möglicherweise unangemessene Bemerkungen laut Luft und erhielt in Folge für 23 Beleidigungen der Polizisten Strafverfügungen über je 100€. Außerdem wurde ein gerichtliches Strafverfahren wegen "räuberischen Diebstahls" gegen ihn eröffnet. Die Strafdrohung: Bis zu fünf Jahren Haft.
Urteil nach sieben Jahren
Ein Mieter hat seinen Vermieter verklagt, weil er gesundheitliche Schäden davontrug, nachdem er mehrere Tage ohnmächtig in der Wohnung gelegen war. Grund für die Bewusstlosigkeit sei die schadhafte Therme gewesen, die der Vermieter nicht vorschriftsmäßig gewartet habe. Der Vermieter hat das bestritten und seinerseits dem Mieter vorgeworfen, der Grund für dessen Ohnmacht sei übermäßiger Alkoholkonsum gewesen. Im Lauf der Jahre wurden sieben Gutachten vom Gericht beauftragt und vor kurzem erging ein Urteil zugunsten des Vermieters.
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Sendetermine
Am Schauplatz Gericht
Do, 05.06. um 21:05Fr, 06.06. um 01:35
Fr, 06.06. um 11:45
Do, 26.06. um 21:05
Fr, 27.06. um 01:35