Puls in Gebärdensprache Wenn Arbeit krank macht – Was tun?
So, 03.11. | 8:45-9:25 | SF1
Info / Dok, Schweiz 2024
Schicksalsschlag Berufskrankheit
Wer im Job erkrankt, hat Anspruch auf Hilfe: Die Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlt Behandlungskosten, hilft bei Arbeitsplatz-Anpassungen, Umschulungen oder richtet bei Invalidität eine Rente aus. Um Leistungen zu bekommen, muss das Leiden allerdings als Berufskrankheit anerkannt sein – was oft nicht der Fall ist. Und selbst mit einer anerkannten Berufskrankheit kann man in Not geraten. «Puls» zeigt das Dilemma Betroffener.
Schlecht geschützt: Vergiftet – Rente ja, Schadenersatz nein
David Francescato, 46, reinigte und versiegelte jahrelang Oberflächen industrieller Anlagen. Die Schutzmassnahmen gegen Staub und giftige Dämpfe waren, so weiss er heute, völlig ungenügend. Was schliesslich zu einer systemischen Sklerodermie führte. Die unheilbare Krankheit schädigt das Bindegewebe und damit die betroffenen Organe wie Blutgefässe, Lunge, Nieren. Francescatos Leiden wurde von der Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt, er erhält eine Invalidenrente. Um Schadenersatz vom Arbeitgeber muss der Familienvater aber selbst kämpfen.
Ekzeme durch Desinfektionsmittel – Jobverbot, arbeitslos
Lassen sich die Auslöser einer Arbeitserkrankung beseitigen, können viele Betroffene in ihren Job zurück. Doch das ist nicht immer möglich: Die bald 60-jährige Claudine Volluz arbeitete als Pflegehelferin, bis ihre Hände gegen den häufigen Kontakt mit Desinfektionsmitteln rebellierten: Extreme Hautreaktionen beendeten ihr Berufsleben im Pflegeheim. Denn die Suva anerkannte zwar die Berufskrankheit – verordnete aber gleichzeitig auch ein präventives Berufsverbot, um eine weitere Gefährdung zu verhindern. Es folgte eine Phase der Umorientierung, abgefedert durch eine Entschädigung. Mit wenig Erfolg: Claudine Volluz ist auf dem Arbeitsamt gelandet.
Schutz am Arbeitsplatz – Arbeitgebende in der Verantwortung
Arbeitgebende sind dafür verantwortlich, dass Angestellte durch ihre Arbeitsbedingungen nicht geschädigt werden. Sie haben auch die Weisungsrechte, um entsprechende Schutzmassnahmen durchzusetzen. Trotzdem kommt es vor, dass Präventionsmassnahmen vernachlässigt werden, die viele Krankheiten verhindern könnten.
«Puls»-Chat – Fragen und Antworten zum Thema «Krank durch Arbeit»
Was muss ich tun, wenn ich glaube, dass meine gesundheitlichen Probleme arbeitsbedingt sind? Warum gilt gerade mein Leiden nicht als Berufskrankheit? Bin ich in meinem Studentenjob gegen Unfall und Krankheit versichert? Wie kann ich mich wehren, wenn mein Arbeitgeber nötige Schutzmassnahmen ignoriert? Die Fachrunde weiss am Montag von 21.00 bis 23.00 Uhr Rat – live im Chat. Fragen können vorab eingereicht werden.
in Outlook/iCal importieren